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Nebenkostenabrechnung für die Mieter
Sollte es von den Eigentümern gewünscht werden, werden
Abrechnungen für die Mieter nach den Vorstellungen der
Eigentümer erstellen. Auf gesetzliche Bestimmungen werden die
Eigentümer hingewiesen. Vorauszahlungen der Mieter können
hierbei verrechnet werden. Erklärungen zu den Abrechnungen,
sowie die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Belege innerhalb vier
Wochen nach Übergabe der Abrechnung sind in den Leistungen
enthalten. Die Erstellung der Abrechnung für die Mieter ist im
Leistungsumfang der Hausverwaltung nicht enthalten.