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Eigentümerversammlungen
Die Eigentümerversammlungen werden je nach Bedarf, mindestens
einmal jährlich, fristgerecht einberufen. Der Einladung wird eine
Tagesordnung beigelegt. Das Protokoll über die
Eigentümerversammlung wird von uns erstellt und nach
Gegenzeichnung durch den Verwaltungsbeirat an alle Eigentümer
versandt.